AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Präsenz und/oder Online-Workshops, Coachings, Seminare, Expertenpaket, Freundeskreis, sowie Online-Betreuung mit Heinrich Kürzeder, Beuthener Straße 2, 89407 Dillingen/Donau.

  1. Zustandekommen des Vertrages:
    Für den Abschluss von Verträgen sendet der Rednermacher seinem Kunden eine Bestätigung zu, widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Wochentagen dieser Bestätigung, gilt der Auftrag als erteilt. Ein Wiederspruch kann per Post, E-Mail oder persönliche Übergabe erfolgen . Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Preise, Zahlungsbedingungen, Reisekosten:
    Das Honorar für einen Workshop, ein Coaching, ein Seminar oder die Online-Betreuung ist in der jeweiligen Bestätigung aufgeführt und angeboten worden. Dabei genannte Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Honorar beinhaltet, die speziell im individuellen Angebot beschriebenen Leistungen. Nicht eingeschlossen sind die Reise- und Aufenthaltskosten des Rednermachers und seiner Begleitung. Die Reisekosten werden wie folgt berechnet:
    Spesen  (Verpflegungsmehraufwand) werden nach der Pauschaltabelle für Reisekosten berechnet. Für Fahrtkosten mit dem Pkw stellt Heinrich Kürzeder 0,90 Euro pro km ab/bis Wohnort, in Rechnung. Flugkosten (Businessklasse) oder Bahnkosten (1. Klasse) sowie Übernachtungskosten werden nach Beleg abgerechnet. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    Das Honorar für einen Workshop, ein Coaching, ein Seminar oder die Online-Betreuung ist vom Auftraggeber vor Durchführung zu bezahlen. 50% des Honorars zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer werden sofort nach Erhalt der Terminbestätigung fällig, die weiteren 50% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer werden spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin fällig. Die Ergebnisse des Intensivworkshops werden erst nach vollständiger Bezahlung der Auftragssumme übermittelt. Das Honorar für das Expertenpaket bzw. des Freundeskreises ist unmittelbar nach Buchung bzw. Beauftragung zu 100% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Das jeweilige Honorar wird unmittelbar nach Fälligkeit in Rechnung gestellt. Die monatliche Pauschale für den Freundeskreis ist jeweils zum Ende eines Monats fällig. Sollte eine Ratenzahlung nicht fristgerecht auf unserem Konto eingegangen sein, ist der bis zum Ende der Laufzeit vereinbarte Betrag sofort zu 100% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig.
  3. Veröffentlichung von Werken i.S.d. UrhG, insbesondere Text-, Ton-, Film-und/oder Bildwerke, ist genehmigungsbedürftig und derartige Werke dürfen durch den Auftraggeber ohne vorherige Absprache mit dem Redner-Macher nicht publiziert werden. Alle dem Redner-Macher zur Genehmigung vorgelegten Werke dürfen nach erfolgter Freigabe zur Publikation durch den Redner-Macher für dessen eigene Zwecke, insbesondere zur Publikation in dessen Medien wie dem Internetauftritt oder andere Werbemedien, benutzt werden. Der Auftraggeber erteilt dem Redner-Macher hierfür ein kostenfreies Benutzungsrecht an den Inhalten des Werks zur Veröffentlichung und Vervielfältigung.
    Der Auftraggeber kann dabei bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung dafür zu verwenden ist.
    Dem Auftraggeber obliegen die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Gebühren (z.B. Künstlersozialabgabe, Steuerabzugspflicht für beschränkt steuerpflichtige Personen gem. § 50a EStG) sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA.
  4. Stornierung/Laufzeit:
    Bei Stornierungen von Präsenz- und/oder Online-Workshops, Coachings, Seminaren, Expertenpaket, Freundeskreis, sowie Online-Betreuung, werden für den Auftraggeber 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar fällig. Bei einer Stornierung, die weniger als 12 Wochen vor dem gebuchten Termin erfolgt, erhöht sich dieser Betrag auf 75% des vereinbarten Honorars und bei einer Stornierung, die weniger als 10 Wochen vor dem gebuchten Termin erfolgt, ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu bezahlen. 
    Beim Schnupperseminar ist eine Stornierung nicht möglich, die Teilnehmergebühr ist immer in voller Höhe fällig, die Anmeldung ist aber übertragbar. Die Laufzeit des „Freundeskreises“ beträgt bei Abschluss 24 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn dieser nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt wird. Es wird dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.
    Der Veranstalter behält sich eine Absage, z. B. beim Ausfall des Experten vor. In jedem Fall ist der Rednermacher bemüht, dem Auftraggeber Absagen oder notwendige Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Im Falle der Absage eines Präsenz- und/oder Online-Workshops, eines Cochings oder eines Seminars wird umgehend ein weiterer Termin vorgeschlagen. Sollte innerhalb von 6 Monaten kein Ersatztermin Zustandekommen wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer, wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Rednermachers, dessen Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform und müssen per Einschreiben-Rückschein übermittelt werden.
  5. Nutzungsrechte/Urheberrechte:
    Die Arbeitsunterlagen des Rednermachers sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht –auch nicht auszugsweise- ohne Einwilligung des Rednermachers reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. Der Rednermacher stellt die Arbeitsunterlagen exklusiv seinen Workshop-,Coching- bzw. Seminarteilnehmern und Klienten zur Verfügung.
    Der/die Teilnehmer/in ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt wird, zu kopieren, Dritten zugänglich zu machen oder aus den Seminarräumen zu entfernen. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form, einschließlich zugehöriger Dokumentationen.
  6. Haftung:
    Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Rednermacher für alle direkt darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Rednermacher nur, wenn der Rednermacher hierdurch mit Leistung in Verzug geraten ist, wenn Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der Rednermacher eine wesentliche Pflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Rednermacher für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Einzelvertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war, ist die Haftung der Höhe nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben, wie der Verhältnismäßigkeit zwischen Höhe der einzelvertraglichen Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.
    Von dieser allgemeinen Haftungserklärung, bezüglich der Haftung bei Personenschäden ausgenommen, bleiben die Seminare mit Outdoor-, Event-und Aktionsprogrammteilen und Seminare bei denen die vor Seminarbeginn ausgehändigten Haftungserklärungen unterschrieben wurden.
  7. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen:
    Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen ist auf das Vertragsverhältnis nur deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort für die Leistungen des Rednermachers, sowie die Zahlungen an den Rednermacher, ist dessen Gerichtssitz.
    Gerichtsstand für alle Klagen gegen den Rednermacher ist Dillingen/Donau. Für Klagen von dem Rednermacher gegen den Auftraggeber ist Dillingen/Donau gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
    Nimmt der Rednermacher aus einem Vertrag mehrere Personen als Gesamtschuldner in Anspruch und sind nicht alle Gesamtschuldner Vollkaufmann, so kann der Rednermacher abweichend von Satz 2 das Gericht des Erfüllungsortes oder auch das Gericht desjenigen Ortes anrufen, an dem einer der nichtkaufmännischen Gesamtschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stellen der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmungen angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
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  2. Stand: 01.11.2023